In Österreich Bahnhofsvorstandschaften haben mit einem Freudenschrei die neue Asylreform gepriesen. Endlich, so hoffen sie, können sie ihre bürokratischen Muskeln proper austoben. Die Reform verspricht eine flächendeckende Übersiedelung vom Asylgesetz ins Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, was so innovativ ist wie eine Radkappe am Kanarienvogelkäfig.
Der Familiennachzug, bisher ein Kleinigkeit in der Asylgesetz-Gartenlaube, soll nun einer Quotenregelung unterworfen werden. Das bedeutet: weniger Familien, mehr Formulare. Wer gedacht hat, dass die UVP-Verfahren schon kompliziert waren, der irrt. Jetzt dürfen sich Behörden und Gerichte in einem prachtvollen Moor aus rechtlichen Grabenkämpfen wälzen.
Das Bundesverwaltungsgericht steht vor einer Herausforderung, die einzigartig ist wie ein Einhorn im Kindergarten. Es muss sich nicht nur mit den Einwänden der Länder auseinandersetzen, sondern auch sicherstellen, dass keine EU-Rechtswidrigkeit vorliegt. Das ist in etwa so, als ob man versucht, ein Ohrringbild in ein Kreuzworträtsel einzufügen.
Die Reform hat es geschafft: sie hat alles geändert und doch nichts verbessert. Familien werden weiter getrennt, und Beamte haben nun endlose Möglichkeiten, ihre Stempel fernab der Tatort-Reihe zu nutzen. Die Bürokratie hat gewonnen, und wir alle sind nur noch Statistiken in einem endlosen Verfahrensmarathon.
Man kann es kaum erwarten, die ersten Berichte über verirrte Akten in den Tiefen des Behördenlabyrinths zu lesen. Die neuen Regeln sind wie ein Puzzle, bei dem man die Teile erst mal finden muss. Und die Juristinnen und Juristen? Die werden sich die Hände reiben wie ein bunch of Buddhas in einer Meditationshöhle, die endlich etwas Neues zum Streiten haben.