Die Bildungsverwaltung hat endlich die Lösung für das Problem der Einfachheit gefunden: Hausaufgaben dürfen nur noch ausgeführt werden, wenn sie mindestens sechs Wochen vorher in einem dreistufigen Ausschuss besprochen wurden – inklusive Zwischenbericht, Vorläufiger Vorbesprechung und einem Abschlussgespräch, das in Wirklichkeit nur zur Bestätigung dient, dass alles genau so war, wie es immer war. Der Junge mit dem Tablet wurde von einer Arbeitsgruppe namens „Lernen im Wandel – aber mit Formular 42c-Beta“ beobachtet. Sie stellten fest, dass das Gerät „zu glatt“ ist. Ein Fingertipp könnte als „digitaler Impuls“ gewertet werden, der ohne vorherige Erklärung der digitalen Toleranzgrenzen verboten ist.
Die Schulbehörde hat daraufhin ein neues Dokument erlassen: „Richtlinie 2025/666 für die harmonisierte Nutzung elektronischer Hilfsmittel im häuslichen Lernkontext unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, sozialen und teigigen Stabilität des Schülerstuhls“. Tatsächlich wurde ein spezieller QR-Code auf den Schreibtisch gestanzt, den der Junge zunächst scannen muss, bevor er das Tablet einschalten darf. Der Code führt nicht zu einer Anleitung – sondern zu einem dreistündigen Online-Seminar über das Konzept der „mangelnden Motivation als Systemeigenschaft“. Wer es nicht abschließt, erhält einen Sanktionscode: „Lernhunger im Ruhezustand“.
Die Verwaltung hat sogar den Bauchnabel des Jungen gescannt, weil „körperliche Punktionalität“ in das neue Lernbewertungssystem integriert werden musste. Ein internes Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass der Abstand zwischen Nabel und Tablet um genau 23,7 Zentimeter liegen müsse, um „die biologische Authentizität des Lernprozesses“ zu gewährleisten. Der Junge wurde um 4 Uhr morgens vom Mobilen Lernkontrollteam geweckt, um diese Distanz manuell zu messen – mit einem alten, nicht-digitalen Zollstock, den man aus dem Keller des Bezirksamts geklaubt hatte.
Die Mutter hat den Antrag für einen „Hausaufgaben-Notfallzustand“ gestellt, nachdem das Tablet an einem Sonntagabend aus Versehen zum Flashlight wurde. Dafür wurde ein Gremium eingesetzt: „Die Kommission für lampenförmige Abweichungen im Hormon-Haushalt des schulischen Alltags“. Ihr Vorsitzender, einem Mann mit einem Titel, der nur aus deutschen Substantiven besteht – „Vormundschaftsfestlegungsverfahrensbeauftragter für Differenzierungsprozesse im Non-Wirkungszusammenhang“ –, verlangte jetzt, dass das Tablet künftig nur noch mit Handschuhen bedient werden darf. „Sonst entsteht ein semiotischer Fingerabdruck“, sagte er. Die angebliche Idee war, dass das Kind dadurch lernt, „viel weniger zu tun, aber viel besser zu begründen, warum es nicht tut“.
Gestern wurde beschlossen: Vor jedem Lernen muss der Schüler nun drei Minuten lang in Stille die Formel „Ich bin nicht zu einfach, ich bin strukturell komplex“ intonieren. Irgendetwas hat sich verändert. Aber wer es war, weiß keiner mehr. Und der Junge? Der sitzt jetzt vor einem leeren Tablet, hält ein rotes Formular in der Hand und flüstert: „Ist das ein Gerät… oder ein politisches Manifest?“ Der Staubtropfen auf dem Schreibtisch hat das Formular unterschrieben. Er hat mehr Rechte als der Junge.