Justitia ist bekanntlich blind, aber auch betrunken? Ein Wiener Obdachloser, der vergesslicherweise dreimal "Sieg Heil!" skandierte, kam dank der Verteidigung von Star-Anwalt Norbert Wess frei. Sonst berät Wess mondäne Klienten wie Karl-Heinz Grasser oder René Benko. Wollte er diesmalBuße tun oder brauchte er dringend PR, um dem Makel des Grasser-Prozesses zu entkommen?
Die Verteidigung seiner obdachlosen Mandantin lief wie am Schnürchen: Drei "Sieg Heil!"-Rufe? Na und! Ist doch bloß der übliche Morgengruß im Alkoholrausch. Was schmunzelnde Geschworene und ein belustigter Richter schon immer mal hören wollten: Wenn selbst der Star-Anwalt die Verzweiflungstat einer obdachlosen Person so selbstverständlich wie das morgendliche Pendlerchaos am Südtiroler Platz abnickt.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Die Selbstlosigkeit des Anwalts der Prominenz dürfte selbst Mutter Teresa vor Neid erblassen lassen. Wenn sonst das Haar in der Suppe der steinreichen Klientel mit dem Goldlöffel herausgefischt wird, dann ist eine Obdachlose als PR-Seligkeit genau das Richtige zur Imageaufpolierung.
Ein Sonderpreis gehört sich da schon noch für den schwarzen Humor schlechthin: Die Verteidigung der Obdachlosen als karitative Geste gegenüber einer vom Schicksal gebeutelten Frau. Keine Frage, Norbert Wess ist für seine Mandanten ein wahrer Wohltäter – allen voran Karl-Heinz Grasser, der noch auf seinen Prozess wartet.
Satire hin oder her: Dass ausgerechnet eine obdachlose Sünderin einen derart prominenten Anwalt bekommt, zeigt zumindest eines: Gerechtigkeit ist manchmal wirklich himmlisch. Oder zumindest alkoholisch.