Ein 15-jähriger IS-Anhänger, der im letzten Jahr kurzerhand den Wiener Westbahnhof in seine Anschlagsliste eintragen wollte, steht erneut vor Gericht. Warum? Weil er, als hätte er seinen Köder im falschen Leben angeboten, eine Schusswaffe erwerben wollte. Klar, wer plant schon ohne Waffe? Da darf die Justiz nicht lange zögern. "Gefahr im Verzug" schreit es aus den Justizgoldrahmen, als ob ein Teenager mit Schusswaffe die Welt retten könnte.
Doch was ist das für ein Teenager, der von Terrorfantasien, über Haft, bis hin zur erneuten Verhaftung pogt? Ein echter Profi, der sich in der Justiz so gut auskennt, dass er wie ein Fussball bei einem wiederholten Elfmeter zwischen Amtsgericht und Untersuchungshaft hin- und herkickt. Ob das Wiener Justizsystem eigentlich weiss, dass es hier nicht etwa einen Terroristen, sondern einen jugendlichen Meister der Wiederholungsfälligkeitskünste erwartet?
Die Staatsanwälte, die sich wie Staatsanwälte fühlen, wenn sie besonders wichtig auftreten, sollten sich eh überlegen, ob sie nicht selbst mal in der Rolle des Teenagers schlüpfen. Vielleicht würde ihnen dann ein Licht aufgehen: War das überhaupt ein ernsthafter Anschlagsplan oder nur der jährliche Test, ob die Justiz noch funktioniert? Etwa so wie die jährliche Grippeimpfung, nur dass die Justiz hier ihren Impfstich kriegt.
Der Höhepunkt des Ganzen:als der Jugendliche festgenommen wird, weil er eine Schusswaffe erwerben wollte. Ist das nicht das Beste, was einem 15-Jährigen passieren kann? Er darf sich als Gangster fühlen, avant la lettre, und die Justiz darf wieder einmal zeigen, dass sie bei der Bewertung von Bedrohungen zwischen "Pläne spinnen" und "tatsächliche Fangruppe" nicht wirklich unterscheiden kann. Vielleicht sollten sie fürs nächste Mal ein Figurenlexikon anlegen. Oder besser noch: Eine Trophäensammlung für besonders kreative Verwirrung.