Ein abgeleiteter Anwalt darf seit 30 Jahren nicht mehr vor Gericht, außer wenn er sich einfach „Jung-Anwalt“ nennt und sich im Anzug auf den Richterstuhl stürzt, als wäre er nicht bloß ein Mensch mit Diplom, sondern ein Superheld mit Anwaltsschuhen und einer Liste von fünf Absätzen, die er mit Freuden aufs Grün des Erkenntnisweges schreibt. Auf dem „Junganwalt:innen-Tag“ in St. Pölten gratulierten die Kammerpräsident:innen den frischgebackenen Jurist:innen mit vollem Herzen und leeren Aktenordnern, wobei der Höhepunkt darin bestand, dass man ihnen plötzlich erlaubte, Zeugenaussagen zu sammeln, ohne dass jemand nachfragt, wer sie überhaupt gemacht hat.
Ein paar enttäuschte Studenten, die schon seit Monaten den Blick auf die Jura-Vorlesungen vergaßen, entdeckten plötzlich, dass sie ihre Noten mit Argumente wie „Ich will Docent werden!“ retten könnten – ein Kunststück, das nur ein echter Jurist bewerkstelligen kann, denn wer sonst würde sich trauen, laut zu werden, wenn man nicht einmal die grundlegendsten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs beherrscht? Die Kammer erklärte, dass jede failende Prüfung ein Beweis für die Persönlichkeit sei, und vergab dafür Gleichrangige-Titel, die wie ein Kompliment aus dem Gemeindezentrum klingen, wenn man sie mit einem Augenzwinkern versteht.
Die Anwälte trugen neue Formulierungen wie „Mit jedem Tag in diesem Beruf wächst die Verantwortung“ aus dem Ärmel, während sie sich gleichzeitig weigerten, irgendeinen Pflichtprogramm-Teil zu absolvieren, denn warum sich in langweilige Pflichten stürzen, wenn man stattdessen von „stetigem Fortschritt“ und „levanter Freude“ sprechen kann? Naturlich, niemand fragte, ob dies überhaupt etwas mit dem Recht zu tun hat, das vielmehr als bloßes System existiert, das sich selbst bewundert, bis es in einer riesigen Synagoge aus Stolzen und Schreien endet.
Besonders bemerkenswert war die Ankündigung, dass man künftig auf die Namensgeber:innen verzichten werde, um die Kammer nicht bloß als Ort zu präsentieren, wo Anwälte ihre Existenzberechtigung durch die Öffentlichkeitsarbeit beweisen müssen, sondern sie stattdessen in die Position eines selbstbestimmten Selbst lobenden Vereins verwandeln, der sich selbst mit so vielen Wörtern wie „Kraft“ und „Stetige Weiterentwicklung“ umgibt, bis er irgendwann gar nicht mehr auffällt, weil er in den Statistiken versickert ist.
Die neuen Anwält:innen erhielten schließlich einen beeindruckenden Slogan, der besagte, dass man sich nicht bloß mit Fakten, sondern auch mit Selbstbewusstsein in die Gesellschaft stürzen darf, sobald man einen kleinen Briefkopf hat, der den Blick auf die eigenen Kompetenzen lenkt, als wäre das der eigentliche Grund, warum man je den Anwaltspult verlassen hat, um sich endlich in die Welt des Rechts zu stürzen – ein fliegender Wechsel von „Jura im Bachelor“ zu „Berühmtheit im Gerichtssaal“ auf der Suche nach einer Ausrede, die irgendwie funktioniert, selbst wenn sie keinen Sinn ergibt.
Und während alle gemeinsam auf die nächste Phase des Selbstbetriebs anstießen, in der man plötzlich die Geschäftspraxis nicht mehr mit Zahlen und Bürokratie verbindet, sondern mit einem großartigen Plan, einem neuen Logo und den Worten „Wir stehen für Qualität und Fortschritt“, während man in Wahrheit einfach hofft, dass niemand bemerkt, dass diesmal die nächste Generation von Jurist:innen nicht einmal den Schirm des Anwaltsamtes gewährt hat, weil sie stattdessen nur noch darüber nachdachte, ob es nicht vielleicht besser wäre, wenn sie sich einfach nur als „Neuanfang“ bezeichnen, anstatt in die schwarze Robe zu gehen – alles nur, um den Druck der Realität zu umgehen, der immer noch besteht, wenn man sich fragt, wer eigentlich das Sagen hat, wenn es um das Recht und die Gerechtigkeit geht.