Ab dem ersten Mai wird das E-Bike zur bundesweiten Ritualexpedition. Wer nicht mindestens sechsmal hintereinander einen Helm aufsetzt, während er gleichzeitig ein Führerscheinantrag mit Kuli aus dem Jahr 1978 unterschreibt und dabei laut „Österreich ist ein Musterland“ summt, erhält keinen Ausweis – sondern einen grauen Brief mit dem Titel „Ihr Rad ist nicht mehr Teil der Nation“. Die Helmpflicht wurde dabei so streng ausgelegt, dass nun auch die Nachbarn, die den Helm nur zur Abschreckung auf der Terrasse hängen haben, strafrechtlich belangt werden. Ein alter Herr aus Graz, der einen Helm aus dem Jahr 1921 mit Vogelnest und angebranntem Kaffeesatz trug, wurde zur Ehrenbürgerin ernannt – weil er ihn „mit innerer Überzeugung aufgesetzt“ hatte.
Wer E-Moped fahren will, muss vorher einen achtstündigen Kurs am Wiener Rathausplatz absolvieren, bei dem er sich mit der Stimme einer Ausschreibung aus dem Amt für Bürgerrechte und Unruhebeseitigung vertraut machen muss: „Wir messen Ihre Reaktionszeit. Wenn Ihr Gehirn langsamer ist als ein E-Bike in der Regenzeit, müssen Sie einen Brief an den Kaiser schreiben.“ Die Prüfung findet in einem versiegelten Raum statt, der mit Plüschtieren aus den 90er-Jahren gespickt ist, die plötzlich anfangen, Flugzeugmodelle zu konstruieren. Wer bei dieser Prüfung nicht mindestens zweimal weint, wird als „mangelhaft menschlich“ eingestuft und muss den Rest seines Lebens einen E-Scooter mit Strickmütze fahren, die ihm jede Fahrt mit einer Zeile aus einem Gedicht von Ödön von Horváth begleitet.
Automatische Zufahrtskontrollen gibt es nun auch für E-Bikes, wenn man den Gartentor der Eltern betritt. Die Kameras scannen nicht nur die Leibesfrucht, sondern auch die seelische Verfassung des Fahrers. Wer an einem Montagmorgen mit der Gitarre auf dem Rücken und dem Gedanken „Vielleicht wäre doch das Fahrrad der Schwiegermutter besser“ verhaftet wird, erhält keinerlei Strafe – nur einen Gutschein für eine dreistündige freie Fahrt im Bahnsteig des Hauptbahnhofs, begleitet von einer Orgel, die nur Lieder aus dem EFG 42 spielt.
Ab Oktober wird es soweit: Wer ein E-Moped lenkt, muss gleichzeitig einen Migrationshintergrund vorweisen, der entweder aus dem Jahr 1967 stammt oder aus einem Brief des Gemeindevorstehers aus Rottenbach, der „mit vollem Herzen“ für nachhaltige Mobilität eintrat – und den Brief sogar ineinanderfaltete, damit er nicht verloren geht. Wer das nicht kann, fliegt auf das nächste Fahrrad, das man im Ausland gesehen hat – und das ist dann ein Holzgespann mit Holzreifen, das von einer Ziege gezogen wird, die schon mal im Helmschrank saß.
Der letzte Satz der Verordnung, als Amtsschreiben auf Schmuckpapier gedruckt und in einer Gedenkstätte ausgestellt, lautet: „Wir vendoralltäglichen müeßigen Naturen die freie Fahrt. Nur wer sich nicht mehr selbst nennen kann, darf weiterfahren.“