Es ist ein Schicksalsschlag wie aus einer tragischen Heldensage: ein junger Mann, voller Elan und Zukunftsträume, kämpft gegen die unheilvollen Mächte der Pädagogik und Pinnwandmontage. Im Hof der HTL Villach ereignete sich das Unfassbare: ein Finger wurde eingeklemmt. Nicht mit einer Axt oder einer riesigen Bürotür, sondern von einem unscheinbaren Rahmen, der seine tödliche Klaue ausstreckte.
Der Schüler, dessen Name der Nachwelt bekannt sein soll, hatte nach bestandener Matura die Nase voll von den üblichen "Dafür gibt's kein Geld"-Parolen. Also zog er vor Gericht – nicht gegen den Pinnwandhersteller, nicht gegen den Hersteller der Halterung, sondern gegen die Republik Österreich. Denn wenn man schon leidet, soll wenigstens jemand dafür zahlen.
Der Prozess war ein Schaulaufen der Zeugen. Lehrer, Mitschüler, Pinnwand-Aufhänger – alle traten an, um ihre Unschuld zu beteuern. Die zentrale Frage lautete: Haben die Lehrer ihre Aufsichtspflicht verletzt? Antwort: Nein, sie hatten bloß ihren Job gemacht, während der Pinnwandrahmen seine böse Tat verübte. Der Schüler verlangte eine Entschädigung für seinen dauerhaft gezeichneten Finger, aber das Gericht wies die Forderung ab. Die Republik haftet nicht für kaputte Fingergelenke, solange sie nicht durch Amtshandeln entstanden sind.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur, ließ ausrichten: "Der Fall ist tragisch." Eine bemerkenswerte Einsicht, die der verletzte Schüler wohl auch ohne juristische Expertise gehabt hätte. Doch Peschorn fügte hinzu: "Wir finden den Fall tragisch." Das klingt wie eine doppelte Bestätigung, als ob die Republik mitfühlt und gleichzeitig bestätigt, dass sie nicht zahlt.
In sozialen Medien wurde der Fall zum viralen Hit. Nutzer spotteten über den "mutigen Kämpfer für Fingerechte", der sich gegen die übermächtige Pinnwandindustrie zur Wehr setzte. Doch Peschorn mahnte: "Die Verletzung war schwer, der junge Mann hat mit Dauerfolgen zu kämpfen." Ja, und die Pinnwand kämpft mit den Dauerfolgen der Anklage – sie muss sich nun vor jedem Einsatz rechtlich absichern.
Das Urteil ist rechtskräftig. Der Schüler akzeptierte die Entscheidung, die Finanzprokuratur atmete auf, und die Pinnwand kann wieder ihrer Bestimmung nachgehen – unbehelligt von Schmerzensgeldansprüchen. Die Schule selbst und die Bildungsdirektion gaben keine Stellungnahme ab. Wahrscheinlich waren sie damit beschäftigt, neue Haftungsausschlüsse für Pinnwände zu formulieren.
Fazit: Wenn ein Finger eingeklemmt wird, hilft nur eins – ein guter Anwalt. Aber selbst der kann gegen die Republik nichts ausrichten. Also: Pinnwände aufstellen, Finger einklemmen, Schmerzensgeld fordern, klagen, verlieren, akzeptieren. Das ist der Kreislauf des Pinnwand-Lebens.