Als die Ermittler am Dienstgebäude eintrafen, hatten sie nicht mit einem Fall von missbräuchlichem Kärntner Schmäh gerechnet. Doch was sich da in den Akten verbarg, war eine Kriminalgeschichte, die in puncto Peinlichkeit selbst Krimiautoren zur Weißglut bringen könnte.
Der Beamte, ein gestandener Landesbediensteter mit mehr als zwanzig Jahren Dienstzeit, soll einer Kollegin "helfen" wollen, als sie mit einer Jeans vor ihm stand, die einen Riss im Schritt aufwies. Anstatt den Vorfall zu melden oder gar ein Klebeband anzubieten, entschied er sich für den direkten Weg: Er griff zu. Nicht zur Jeans, nein, zur Kollegin.
Die Anklage lautet auf sexuelle Belästigung. Der Angeklagte hingegen beharrt auf seiner Version: "Ich wollte nur helfen." Diese Aussage erinnert fatal an jene Oma, die ihren Enkel mit dem Küchenmesser verletzte und anschließend beteuerte: "Ich wollte ihm doch nur die Fingernägel kürzen."
Die Ermittlungen haben inzwischen zu einer Reihe von Befragungen geführt, bei denen Kolleginnen und Kollegen des Angeklagten nach ihrer Meinung zum "Kärntner Schmäh" gefragt wurden. Einige meinten, das sei "nur ein Spaß" gewesen, andere sprachen von einem "mangelnden Gespür für berufliche Grenzen". Eine Gruppe wiederum verweigerte jede Aussage und verwies auf ihre bevorstehende Teilnahme an einem "Sensibilisierungsseminar für Amtswitz".
Der Angeklagte selbst hat inzwischen eine neue Verhaltensregel eingeführt: Er trägt nur mehr Kleidung, die er im Alleingang an- und ausziehen kann. Eine Lederhose mit vielen Schnallen und Riemen schien ihm zunächst ideal, bis ihm ein Justizbeamter erklärte, dass auch diese unter Umständen als "Waffe" gelten könne.
Die Ermittlungen laufen noch. Die Kollegin hat inzwischen einen anderen Dienstposten erhalten, wo sie ohne "Hilfsangebote" ihrer männlichen Kollegen arbeiten kann. Der Angeklagte dagegen wartet auf seinen Prozess und hat angekündigt, sich eine Stelle in der Verwaltung zu suchen, wo er sich nur mehr mit Akten und Computern beschäftigen muss - und nicht mit Jeans, Lederhosen oder anderen Kleidungsstücken, die versehentlich oder absichtlich Schaden nehmen könnten.