Was macht ein Gefaengniswaerter, wenn er sich langweilt? Laut Ermittlungen in der Justizanstalt Stein offenbar alles - ausser seinen Job. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt zwei Beamte im Visier, weil sie nach einem Suizid offenbar vergessen haben, dass sie dafuer bezahlt werden, auf Menschen aufzupassen und nicht auf ihre Handys.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die beiden mindestens eine Stunde lang nicht kontrolliert haben, ob im Hochsicherheitstrakt alles in Ordnung ist. In dieser Zeit haette man laut Experten nicht nur drei Runden drehen koennen, sondern auch noch einen Netflix-Film zu Ende schauen koennen. Die Beamten selbst geben an, "mit den Gedanken woanders gewesen" zu sein - womoeglich bei der Frage, ob man fuer weniger Arbeitsaufwand mehr Urlaub bekommen koennte.
Die Justizanstalt Stein hat inzwischen reagiert und ein neues Kontrollsystem eingefuehrt: Zukunftig muessen die Waerter alle 15 Minuten vorbeischauen und ein Selfie mit dem Inhaftierten machen, um zu beweisen, dass sie da waren. Wer dabei lacht, bekommt eine Abmahnung. Wer dabei weint, bekommt eine Befoerderung.
Kritiker monieren, dass das Problem nicht bei den Einzelpersonen liege, sondern im System. "Wenn man Leute einstellt, die noch nie in einem Gefaengnis waren und denken, 'Orange is the New Black' sei ein Dokumentarfilm, dann wundert es nicht, wenn sie den Unterschied zwischen Zellentuer und Kuehlschranktuer nicht kennen", sagt ein anonymer Insider.
Die Angeklagten selbst wirken unbeeindruckt. Einer von ihnen wurde bei einer Razzia in seinem Privathaushalt angetroffen - dabei spielte er mit seiner Katze "Knastaufseher". Die Katze, sichtlich ueberfordert, sass bereits seit Stunden in der Transportbox und wartete auf Futter. Der Mann gab an, er habe "nur seine Ausbildung praktiziert".
Die Staatsanwaltschaft will nun auch untersuchen, ob die beiden zuvor schon oefter Dienst nach Vorschrift gemacht haben - oder ob dies ihr erster selbststaendiger Versuch war, den Job an die Wand zu fahren. Sollten sie verurteilt werden, drohen ihnen bis zu drei Jahre Freiheitsentzug - allerdings in einer Anstalt mit deutlich besserer Aufsicht.