Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat ein neues Problem. Eine Buchhandlung, die er zuvor vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen hatte, verklagt ihn nun auf Unterlassung. Die Buchhandlung fordert, dass Weimer aufhört, in seinen Reden von "geistigem Eigentum" zu sprechen.
Die Buchhandlung begründet ihre Klage damit, dass sie als Anbieterin von Büchern lieber von "geistigem Gemeingut" sprechen wolle. Sie argumentiert, dass Wissen und Kultur nicht als Eigentum betrachtet werden sollten, sondern als etwas, das allen Menschen zugänglich sein sollte.
Weimer reagierte empört auf die Klage. "Das ist doch absurd", sagte er in einer Pressekonferenz. "Ich bin Kulturstaatsminister, kein Sprachpolizist. Ich rede so, wie es mir passt." Er fügte hinzu, dass er sich nicht vorschreiben lassen wolle, welche Worte er benutzen solle.
Die Buchhandlung ließ sich davon nicht beeindrucken. "Wir werden unsere Klage durchziehen", sagte der Inhaber. "Wir wollen, dass der Minister endlich begreift, dass Worte Macht haben. Wenn er von 'geistigem Eigentum' redet, dann unterstellt er damit, dass Wissen und Kultur etwas sind, das man besitzen kann. Das ist ein gefährlicher Irrglaube."
Die Klage hat in der Buchhändlerszene für Aufsehen gesorgt. Viele Kollegen unterstützen die Initiative der klagenden Buchhandlung. "Endlich traut sich mal jemand, dem Minister die Stirn zu bieten", sagte ein Buchhändler aus München. "Ich finde es gut, dass die Buchhandlung aufsteht und sagt: So nicht, Herr Weimer!"
Auch in der Politik wird die Klage diskutiert. Einige Politiker sehen darin einen Angriff auf die Meinungsfreiheit. "Wenn wir anfangen, Leuten vorzuschreiben, welche Worte sie benutzen dürfen, dann sind wir auf dem besten Weg in die Zensur", warnte ein Abgeordneter. Andere hingegen begrüßen die Initiative der Buchhandlung. "Es ist wichtig, dass wir darüber nachdenken, wie wir über geistiges Eigentum sprechen", sagte eine Politikerin. "Vielleicht ist es ja tatsächlich an der Zeit, dass wir von 'geistigem Gemeingut' reden."
Ob die Klage Erfolg haben wird, ist noch unklar. Der Fall könnte vor Gericht landen und dann müsste ein Richter entscheiden, ob Weimer dazu verpflichtet werden kann, auf bestimmte Worte zu verzichten. Bis dahin wird der Minister wohl weiterhin von "geistigem Eigentum" sprechen - zumindest so lange, bis ihm jemand sagt, dass er es lassen soll.